BMWi zahlt bis zu 50 % der Digitalisierungskosten an KMU
Fördermittel erleichtern dem Mittelstand den digitalen Wandel
Gute Nachrichten: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bekommen Hilfe bei der Digitalisierung. Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) startete am 13. Juli 2017 das bundesweite Förderprogramm „go-digital“.
Hier das Wichtigste zur Förderung in Kürze:
Das Ministerium unterstützt die Digitalisierung in drei Feldern
- IT-Sicherheit
- Digitale Markterschließung
- Digitalisierte Geschäftsprozesse
Mit go-digital finanziert das Bundesministerium die Optimierung von Prozessen, zeitgemäßes Marketing und den Schutz der Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten. Das BMWi hat dazu kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Unternehmen bei der Suche nach individuellen Lösungen in den drei Feldern unterstützen.
Welche Unternehmen werden unterstützt?
Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetrieben wird dabei geholfen, die eigenen Prozesse zu digitalisieren.
Welche Kriterien müssen die Unternehmen erfüllen?
- Die Unternehmen müssen weniger als 100 Mitarbeiter haben
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme des Vorjahres dürfen höchstens 20 Millionen Euro betragen
- Die Betriebsstätte oder Niederlassung muss in Deutschland sein
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung muss gegeben sein
Welche Förderung bekommen die Unternehmen genau?
Die Unternehmen werden finanziell und bei Antragstellung sowie Berichtswesen unterstützt.
Das Bundesministerium bezahlt im gewählten Hauptmodul:
Prozent der Beratungsleistungen
1
maximaler Beratersatz pro Tag in Euro
Tage in 6 Monaten, die maxmal gefördert werden
Die Förderung beträgt also maximal:
Euro in 6 Monaten
Die Unternehmen sollen nicht bürokratisch gebremst werden. Deshalb übernehmen die Beratungsunternehmen zudem:
- die Antragstellung für die Fördermittel
- die Abrechnung
- das Berichtswesen
Mehr Informationen zu den einzelnen Modulen, die vom BMWI gefördert werden
Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse
Die Prozesse im Unternehmen werden zeitgemäß optimiert.
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
- Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
- Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren
Modul Digitale Markterschließung
Das Marketing wird digitalisiert und zeitgemäß aufgestellt. Damit Ihre Kunden in Zukunft auch zu Ihnen finden.
Werden Sie fit im Online-Marketing.
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
- Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
- Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
- nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
- Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings
Modul IT-Sicherheit
Damit Ihre Daten und die Daten Ihrer Kunden geschützt sind und bleiben.
- Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
- Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
- Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicher-heitsmaßnahmen
Mehr Informationen zu den Leistungen
Was genau wird gefördert?
Die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen tragen die Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt. Sie stellen den Projektantrag und kümmern sich um die Verwaltung des Projekts. So wird das Beratungsunternehmen zum „Zuwendungsempfänger“, das zu beratende KMU nenn das Ministerium ist der „Begünstigte“.
Gefördert werden Beratungen und Leistungen, die den Anforderungen an die Module entsprechen.
Die Beratungsleistung besteht aus zwei Schritten:
- Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
-
Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts
Potenziale der Digitalisierung analysieren
In einem ersten Konzept analysiert das Beratungsunternehmen die Stärken und Schwächen des KMU, um geeignete Maßnahmen empfehlen und den zeitlichen und finanziellen Aufwand abschätzen zu können. Hierfür sind folgende Schritte erforderlich:
- Fachliches Erstgespräch zur Analyse des Ist-Zustands im Hinblick auf IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse
-
Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils des Unternehmens im Hinblick auf
- Leistungsfähigkeit der Technik und Potenzial von Hard- und Software
- wirtschaftliche Lage
- Marktsituation
- Empfehlung geeigneter Maßnahmen und Vorprüfung des notwendigen technischen und organisatorischen Grades zu deren Umsetzung
-
Erstellung eines groben Realisierungskonzepts unter Einbeziehung
- oben genannter Informationen
- notwendiger betriebswirtschaftlichen Aspekte
- voraussichtlichen Zeitbedarfs und der Umsetzungskosten
- Soweit erforderlich, Auswahl und Beauftragung eines sachverständigen Dritten
- Qualitative und quantitative Einschätzung der Erfolgsaussichten
Realisierungskonzept entwickeln und umsetzen
Das autorisierte Beratungsunternehmen empfiehlt dem KMU, ob es seine innerbetrieblichen Geschäftsabläufe und/oder seine Marketingaktivitäten teilweise oder vollständig digitalisieren sollte. Es sucht nach Methoden, die auf den individuellen Arbeitsalltag des KMU oder des Handwerksbetriebs zugeschnitten sind: einfache Modelle mit nutzerfreundlicher Software, leicht bedienbare und vor allem sichere IT-Systeme und -Dienste.
Hierbei hat das Beratungsunternehmen folgende Aufgaben:
- Erstellung eines Projektplans, inkl. Arbeitsschritte, Arbeitspakete und deren Zeitbedarf
- Empfehlung von Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Defizite bei Hard- und Software; wenn erforderlich, Ermittlung eines sachverständigen Dritten (inkl. Vorbereitung der Zusammenarbeit zwischen sachverständigem Dritten und begünstigtem Unternehmen)
- Projektdurchführung und –controlling (administrative Serviceleistungen)
-
Auswertung des abgeschlossenen Projekts
- Beurteilung der Abläufe und Aktivitäten
- zu erwartende Ergebnisse
- Schlussfolgerungen für eventuelle weitere Maßnahmen
Wie hoch genau ist die Förderung und wie wird sie verteilt?
Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.
- Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 % des Förderschwerpunktes gewählt werden.
-
Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich
- bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
- bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
- sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit*
[* Sollte als Hauptmodul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ oder „Digitale Markterschließung“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.]
- Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen gefördert werden. Diese Zusatzberatung muss in der Vorhabenbeschreibung eingeplant und im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.
- Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.
Förderberechtigte
Welche Unternehmen werden gefördert?
Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden. Folgende Voraussetzungen müssen sie allerdings erfüllen:
- unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
- Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
- Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung
Sofern ein KMU „Partnerunternehmen“ oder „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz/Bilanzsumme bestätigen.
Hier bekommt man die Förderung
- Anprechpartner ist Projektträger EuroNorm GmbH
- Bitte nutzen Sie diese Antragsformulare
- Autorisierte Beratungsunternehmen Anträge können jederzeit können hier jederzeit Anträge einreichen
- Das Bundesministerieum hat die Förderung derzeit bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu diesem Förderprogramm
1. Allgemeine Fragen
Was fördert das Programm go-digital?
Das Förderprogramm go-digital fördert gezielte Beratungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ in rechtlich selbständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial. Direkt auf die Gegebenheiten des jeweiligen zu beratenen Unternehmens abgestimmt, erfolgt sowohl eine gezielte Beratung als auch die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen.
Welche Unternehmen können im Förderprogramm go-digital beraten werden?
Im Förderprogramm go-digital wird die Beratungsleistung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die
- zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen,
- im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
- eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.
Welche Module gibt es und können diese miteinander kombiniert werden?
Die Beratungsleistung erfolgt in den Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“. Im Rahmen der Antragstellung muss ein Hauptmodul gewählt werden, welches mindestens 51 Prozent des Beratungsvolumens ausmacht. Da sich die Themenbereiche der Module teilweise überschneiden, können nach Bedarf ein beziehungsweise zwei Nebenmodule zusätzlich gewählt werden.
Was genau kann im Modul 1 „IT-Sicherheit“ gefördert werden? Welches Ziel wird verfolgt?
- Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
- Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
- Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen
Was genau kann im Modul 2 „Digitale Markterschließung“ gefördert werden? Welches Ziel wird verfolgt?
- Aufbau einer professionellen Internetpräsenz
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
- Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
- nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
- Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings
Was genau kann im Modul 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ gefördert werden? Welches Ziel wird verfolgt?
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
- In Abhängigkeit vom Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens, können bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen erfolgen: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
- Ziel: möglichst durchgängige Digitalisierung von Arbeitsabläufen im Unternehmen
Welche Besonderheit muss bei den Modulen „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ beachtet werden?
In den Modulen „Digitale Markterschließung“ (vormals Internet-Marketing) und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit vorzusehen. Diese Beratungsleistung kann durch ein anderes autorisiertes Beratungsunternehmen als Hinzuziehung eines sachverständigen Dritten erfolgen.
Welche Unterschiede bestehen zum Modellvorhaben go-digital?
Es bestehen folgende Unterschiede:
- Die Förderquote liegt einheitlich bei 50 Prozent.
- Die zwei Leistungsstufen wurden zusammengefasst, so dass nur noch eine Beantragung notwendig ist.
- Das Gutscheinkonzept wurde durch ein reguläres Antragsverfahren ersetzt.
- Es gibt keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn, so dass die Beratungsleistung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen kann.
- In den Modulen „Digitale Markterschließung“ (früher Internet-Marketing) und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit vorzusehen.
2. Fragen für interessierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerk
Wie läuft eine Projektförderung im Förderprogramm ab?
Ein autorisiertes Beratungsunternehmen und ein interessiertes Unternehmen kommen zusammen und stimmen ein mögliches Förderprojekt ab. Sind sich beide Partner einig, dass eine Projektförderung beantragt werden soll, schließen sie einen Beratungsvertrag, welcher die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung sowie eine Vorhabenbeschreibung beinhaltet.
Daraufhin stellt das Beratungsunternehmen für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag im Förderprogramm go-digital. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die eigentliche Beratungsleistung und Umsetzung. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.
Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem beratenen Unternehmen eine entsprechende De-Minimis-Bescheinigung ausgestellt.
Wie finde ich als interessiertes Unternehmen ein autorisiertes Beratungsunternehmen?
Hier finden Sie die akuell zertifizierten Beratungsunternehmen auf der Seite des BMWi. KMU können frei entscheiden, mit welchem autorisierten Beratungsunternehmen Sie zusammenarbeiten möchten.
Wie viele Beratertage können gefördert werden?
Im Hauptmodul sind maximal 20 Beratertage förderfähig. In den Nebenmodulen sind bis zu zehn weitere Beratertage förderfähig, so dass die maximale Anzahl an Beratertagen auf 30 Tage begrenzt ist.
Welcher Zeitrahmen ist für ein Beratungsprojekt vorgesehen?
Die Beratungsleistung sollte innerhalb von sechs Monaten ab dem Erhalt des Förderbescheides durchgeführt werden.
Welcher Beratertagessatz wird gefördert?
Es wird ein Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro ohne Mehrwertsteuer mit 50 Prozent gefördert. Gleicher Maximaltagessatz gilt auch bei der Hinzuziehung von Sachverständigen Dritten. Beratertagessatz und Sachverständigentagessatz können sich unterscheiden.
Was ist die De-minimis-Regelung?
Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.
(Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1)).
Welche Eigenbeteiligung muss vom beratenen Unternehmen geleistet werden?
Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent.
Berechnungsbeispiel: 15 Beratertage mit einem Tagessatz von 1.000 Euro ergeben 17.850 Euro Gesamtkosten, einschließlich der Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Gefördert werden hiervon 7.500 Euro, so dass ein Eigenanteil von 10.350 Euro verbleibt.
3. Fragen für Beratungsunternehmen
Mein Unternehmen war bereits autorisiertes Beratungsunternehmen im Modellvorhaben go-digital. Muss ich es erneut autorisieren lassen?
Ja. Da es sich um ein neues Förderprogramm handelt, müssen Sie erneut einen Antrag auf Autorisierung stellen und die aktuellen Angaben zu Ihrem Unternehmen tätigen. Wenn Sie im Modellvorhaben entsprechende Zuwendungsbescheide erhalten haben, müssen Sie lediglich die durchgeführten Projekte auflisten als auch die im bundesweiten Förderprogramm go-digital geplanten Beraterinnen und Berater angeben.
Mein Unternehmen war im Modellvorhaben go-digital nicht autorisiert. Welche Kriterien muss mein Unternehmen für eine Autorisierung im Förderprogramm go-digital erfüllen?
- Nachweis einer wirtschaftlichen Stabilität für die letzten drei Rechnungsjahre
- Nachweis der fachlichen Expertise ist durch mindestens drei Referenzprojekte pro beantragtem Modul, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen
- Bezug zur kleinbetrieblichen Beratungsklientel
- Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
- Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Anerkennung und Erfüllung von Qualitätsstandards
Für wie viele Module kann sich mein Unternehmen autorisieren lassen?
Sie können sich, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, für alle drei Module „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ gleichzeitig autorisieren lassen.
Wie viele Beraterinnen und Berater sind für die Autorisierung notwendig?
Pro beantragtem Modul ist mindestens eine entsprechend qualifizierte Beraterin beziehungsweise ein entsprechend qualifizierter Berater notwendig. Sollte ein und dieselbe Person die entsprechenden Qualifikationen für mehrere Module besitzen, so kann diese auch mehrfach genannt werden.
Kann eine Autorisierung erlöschen oder vorzeitig zurückgenommen werden?
Die Autorisierung erlischt automatisch mit dem Außerkrafttreten der Förderrichtlinie. Ebenfalls erlischt die Autorisierung, wenn binnen eines Jahres nach Erhalt des Autorisierungsbescheides keine Projektanträge gestellt werden. Die Autorisierung kann vorzeitig beendet oder zurückgenommen werden, wenn wiederholt erhebliche Mängel (insbesondere Qualitätsmängel in den Unterlagen oder im Beratungsablauf) auftreten, die durch das autorisierte Beratungsunternehmen zu verantworten sind oder die Autorisierungskriterien gemäß geltender Förderrichtlinie nicht mehr erfüllt werden.
Welche Qualitätsansprüche werden an das Beratungsunternehmen gestellt?
Die Beratungsunternehmen müssen die im laufenden Programm vereinbarten Qualitätsstandards und Normen wie den BSI IT-Grundschutz, ISO 27001 anerkennen, sich an ihnen orientieren, für deren grundsätzliche Einhaltung bürgen und sich darüber hinaus in entsprechenden Aktivitäten engagieren, um die Qualitätssicherung im Förderprogramm umzusetzen beziehungsweise weiterzuentwickeln.
Wie läuft eine Projektförderung im Förderprogramm ab?
Ein autorisiertes Beratungsunternehmen und ein interessiertes Unternehmen treten zusammen und stimmen ein mögliches Förderprojekt für go-digital ab. Sind sich beide Partner einig, dass eine Projektförderung beantragt werden soll, schließen sie einen Beratungsvertrag, welcher die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung sowie eine Vorhabenbeschreibung beinhaltet.
Daraufhin stellt das Beratungsunternehmen für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag im Förderprogramm go-digital. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die eigentliche Beratungsleistung und Umsetzung. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen einen Verwendungsnachweis und weist die Zahlung der Eigenbeteiligung des beratenen Unternehmens nach.
Erst nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises erhält das autorisierte Beratungsunternehmen die Zuwendungssumme aus dem Förderprogramm.
Muss die Beratung immer mit der Potenzialanalyse beginnen?
Die Beratungsleistung besteht aus einer grundsätzlich durchzuführenden „Potentialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzeptes“ sowie einer möglichen aufbauenden „Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts“. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Fördervorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes und/oder das Projektmanagement ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.
Was heißt wettbewerbsneutrale Beratung?
Das autorisierte Beratungsunternehmen muss die für das zu beratene Unternehmen beste und günstigste Lösung finden und anbieten. Es darf nicht das erste Interesse des Beraters sein, den eigenen Umsatz, eventuell sogar auf Kosten des zu beratenen Unternehmens, zu steigern. Dafür soll unter anderem das zu beratene Unternehmen über die Vor- und Nachteile der empfohlenen Produkte und Leistungen sowie über mögliche Alternativen unterrichtet werden. Die Abwicklung dieser Maßnahme soll vom begünstigten Unternehmen schriftlich bestätigt werden.
Wie kann ich einen Projektförderantrag stellen?
Eine Antragstellung für ein Förderprojekt kann erst erfolgen, wenn dem Beratungsunternehmen der Autorisierungsbescheid vorliegt. Im Autorisierungsbescheid sind die entsprechenden Angaben zur Online-Antragstellung eines Förderprojektes enthalten.
Kann die Beratungsleistung auch von anderen Unternehmen erbracht werden?
Die Beratungsleistung ist grundsätzlich vollumfänglich vom autorisierten Beratungsunternehmen auszuführen. Wenn es die Aufgabenstellung erfordert, kann zur Unterstützung ein sachverständiger Dritter (zum Beispiel aus Forschungseinrichtungen oder anderen autorisierten Beratungsunternehmen) herangezogen werden, wenn der Dritte über eine zusätzliche Kompetenz verfügt, die nicht im Beratungsunternehmen vorhandenen, aber zur Zielerreichung zwingend notwendig ist. Der Einsatz des sachverständigen Dritten ist bei der Antragstellung detailliert anzuzeigen und klar zur Leistung und Kosten des autorisierten Beratungsunternehmens abzugrenzen. Dies gilt auch für die Darstellung im Verwendungsnachweis.
Was sind die Rahmenbedingungen für eine Projektförderung?
- Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 Prozent des Förderschwerpunktes gewählt werden.
- Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich
- bis zu vier Beratertage für eine Potentialanalyse und Grobkonzeptionierung
- bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
- sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit*
*Sollte als Hauptmodul „Digitale Markterschließung“ oder „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.
- Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen erfolgen. Diese ist in der Vorhabenbeschreibung einzuplanen und im Verwendungsnachweis nachzuweisen.
- Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.