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„Jeden Abend ein Begriff“ – eine Kanzlei bloggt und gründet ein Wiki

Wie man es schafft, die Besuche auf der Website um fast 50 Prozent zu steigern, jede Woche Mandanten durch Onlinekommunikation zu gewinnen und neue Mitarbeiter über Social Media zu rekrutieren, das zeigt die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP mit Sitz in Frankfurt am Main – mit einem monatlichen Marketing-Budget im mittleren dreistelligen Bereich.

„Mein Chef hatte zum Glück früh verstanden, dass man an der Digitalisierung nicht vorbeikommt“, sagt Tobias Roth. „Im Gegenteil: Er wollte diese als Chance nutzen.“ Tobias Roth ist Head of Marketing in der Kanzlei und kümmert sich um alle Belange des Online-Marketings. Sein Chef, der ihn die Onlinekommunikation aufbauen ließ, ist Dr. Tim Meyer-Dulheuer, promovierter Chemiker und Patentanwalt. Er beschäftigt in der Kanzlei 15 Mitarbeiter, drei davon im Marketing.

Patentanwälte beraten und vertreten Mandanten in Bezug auf geistiges Eigentum und den gewerblichen Rechtsschutz, wie zum Beispiel Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken und Lizenzverträge. Sie vertreten ihre Mandanten vor den Patent-und Markenämtern und Gerichten.

Besucher verweilen auf den Kanzlei-Seiten

„Inzwischen verweilen unsere Besucher rund fünf Minuten auf unseren Webseiten. Das ist lang und zeigt das rege Interesse an unseren Inhalten“, sagt Tobias Roth. Der umtriebige Online-Experte steuerte die Kanzlei in die Welt der Onlinekommunikation. Der Blog info.legal-patent.com startete im Jahr 2014, im selben Jahr auch die Social-Media-Aktivitäten.

Das Wiki wiki.legal-patent.com gründete Roth Ende 2016 als „Lexikon zum Gewerblichen Rechtsschutz“. Im Gewerblichen Rechtsschutz gibt es viele Begriffe, die für Außenstehende nicht verständlich sind. „Deshalb haben wir uns entschieden, dieses ‚Fachchinesisch‘ einfach und verständlich zu erklären. Erste Auswertungen ergeben, dass das dankend angenommen wird“, sagt Tobias Roth. Die Kanzlei hat innerhalb weniger Monate mehr als 250 Begriffe dem Lexikon hinzugefügt und es sollen noch mehr werden: „Unsere Arbeitsregel lautet ‚Jeden Abend einen neuen Begriff‘“, so Roth.

Aufmerksamkeit trotz eingeschränkter Werbemöglichkeit

„Wir dürfen als Kanzlei nicht aggressiv werben, das ist gesetzlich verboten“, sagt er. „Deshalb habe ich mir Gedanken gemacht, wie wir im Gewusel des Internets trotzdem auf uns aufmerksam machen können.“ Roth definierte als Ziel, sich mit dem Kanzlei-Blog als Experte im Netz zu positionieren und mit seinen Artikeln die Fragen zu beantworten, die potenzielle Kunden in den Suchschlitz bei Google tippen.

Heute sind Blog und Wiki die „digitalen Zugpferde“ der Kanzlei. In sozialen Medien wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn und Google+ ist die Kanzlei auch präsent, nutzt die Aufmerksamkeit hier unter anderem für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. „Wir haben so schon zwei Bewerber als neue Kollegen gewinnen können“, sagt Roth.

Das Recruiting in Form von gedruckten Stellenanzeigen hat die Kanzlei ganz hinter sich gelassen. Grund: Die hohen Kosten. „Auf den bekanntesten Portalen bezahlt man gut und gern 1.000 Euro für eine Anzeige. Das ist eine Menge Holz. Wir haben uns daher für multiple Stellenanzeigen in den sozialen Medien entschieden – mit deutlich geringeren Budget“, sagt Tobias Roth.

Google Adwords durch Inhalte ersetzt

„Natürlich ersetzt unser Content (Inhalt) keine Rechtsberatung. Der Vorteil ist aber, dass die Mandanten, die uns anrufen, vorab schon besser informiert sind“, sagt Tobias Roth. „Dummy-Fragen“, wie „Kann ich meinen Namen als Patent anmelden?“, stelle heute niemand mehr am Telefon. Der entsprechende Blog-Beitrag erfreut sich größter Beliebtheit.

Unter jedem Blogbeitrag weist ein Hinweis auf ein Formular hin, mit dem man um einen Rückruf der Kanzlei innerhalb der nächsten 24 Stunden bitten kann. Zwischen 30 und 40 Websitebesucher nutzen diesen Service pro Monat, rund ein Drittel davon werden zu Mandanten.

Test mit Null Euro-Media-Budget

Tobias Roth erreicht diese Aufmerksamkeit durch qualitativ hochwertige Inhalte. Die Anzeigen auf Google – „Google Adwords“ – hat er inzwischen auf ein Minimum reduziert. „Wir haben im September 2016 einen Testlauf durchgeführt und jegliche bezahlte Werbung gestoppt. Das Ergebnis: Null Euro Media-Budget, aber lediglich 15 Prozent weniger Besucher“, resümiert er. Drei Viertel der Website-Besucher kommen inzwischen über die organische also unbezahlte Suche. Das heißt: Die Seite ist so gut suchmaschinenoptimiert, dass die Seite möglichst weit oben in der Trefferliste erscheint.

Rund zwei deutsch- und zwei englischsprachige Blog-Beiträge veröffentlicht er mit seinem insgesamt dreiköpfigen Redaktionsteam pro Woche. Sie schreiben über neue Urteile und „alles, was Erklärungsbedarf hervorruft“. Dabei werden die deutschen Beiträge nicht einfach ins Englische übersetzt, sondern für jede Sprache – und die beiden daraus resultierenden unterschiedlichen Zielgruppen – eigene Themen aufbereitet. Dabei bemühen sich die Autoren, möglichst konkrete Aussagen zu treffen und nicht „zu schwammig im Etwa“ zu bleiben.

Zukunftsplanungen

In Zukunft sind Checklisten und eBooks geplant, sowie ein strategischer Ausbau des Empfehlungsmarketings mit Statements von Kunden auf der Website sowie Bewertungen auf Plattformen wie Google MyBusiness. „Wir haben in Frankfurt mit rund 20 Kanzleien eine große Patentenwaltsdichte. Qualifizierte Anwälte und eine lange Kanzlei-Tradition inklusive Referenzen kann jeder vorweisen. Aber was für Argumente gibt es noch? Warum sollte sich ein potenzieller Mandant also gerade für UNS entscheiden?“, hinterfragt Tobias Roth.

Studien haben gezeigt, dass Online-Bewertungen immer ausschlaggebender werden für Kaufentscheidungen. So auch bei der Auswahl der richtigen Kanzlei. Diese Chance will Tobias Roth als nächstes nutzen.

Bildquellen: Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP
Originaltext: Mittelstand 4.0-Agentur Kommunikation, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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